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Home Produkte Lehrgänge Staplerfahrer
Staplerfahrer
Mit TST zum Staplerschein Drucken E-Mail
Ausgangslage Berufsgenossenschaftliche Verordnung (BGV) D27
§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Auswirkung Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Staplerfahrer nachweislich nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 ausgebildet ist.

Unsere Lösung Auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge" - BGV D27 haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen im Umgang mit Flurförderzeugen mehr Sicherheit geben.

Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis.

Inhalte

  • Allgemeines Wissen über Stapler
  • Standsicherheit, Traglastdiagramm
  • BG Vorschriften sowie BG Grundsätze
  • Fahrzeugpflege und -wartung durch den Fahrer
  • Typische Unfallsituationen
  • Theoretische Prüfung gemäß BGG 925
  • Praktischer Fahrunterricht
  • Praktische Fahrprüfung gemäß BGG 925

Unsere nächsten offenen Termine als Download:

Termine und Auskünfte geben wir Ihnen gerne.